DIE DIENSTCHARTA
Die Dienstcharta regelt das Verhältnis zwischen Kindertagesstätte und Nutzern. Sie versteht sich als Absichtserklärung, mit der die Genossenschaft oder die Öffentliche Verwaltung für die Dienstleistungen bürgt, die sie gemäß der Grundprinzipien ausübt, welche im Artikel 3 der italienischen Verfassung, in der Verordnung des Präsidenten des Ministerrates vom 27. Januar 1994 und im Gesetz 1044/71, sowie in der internationalen Konvention über die Rechte des Kindes (Ges.176/91) enthalten sind.
Die Dienstcharta verfolgt folgende Ziele:
- Sie liefert den Nutzern klare Informationen über ihre Rechte;
- Sie zeigt die Modalitäten auf, wie die Dienstleistungen der Kindertagesstätte in Anspruch genommen werden können;
- Sie regelt die Bedingungen für die Erbringung der Leistungen;
- Sie bietet den Nutzern Schutz, indem sie die Ziele der Kindertagesstätte erläutert und überprüft, dass sie auch umgesetzt werden.
Die Dienstcharta ermöglicht es dem Nutzer folgendes kennenzulernen:
- die Körperschaft, die die Kindertagesstätte verwaltet;
- die Organisation der Kindertagesstätte;
- die Arbeitsweise;
- die gebotenen Dienstleistungen;
- wie der Zufriedenheitsgrad gemessen wird.
Sie inspiriert sich an folgende Prinzipien:
Gleichheit
Alle können die Dienstleistungen der Kindertagesstätte in Anspruch nehmen, ohne dass Unterschiede hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion, politischer Ideen gemacht werden.
Die Genossenschaft stellt mittels transparenter Vorgehensweise die Zugangskriterien und die Beteiligung der Nutzer an die Kosten der Dienstleistung fest.
Gerechtigkeit
Das Personal der Genossenschaft verhält sich objektiv und unparteiisch den Nutzern gegenüber.
Teilnahme
Die Nutzer haben Anrecht darauf, Zugang zu den Informationen zu erhalten, die sie betreffen (unter Berücksichtigung der Privacy-Bestimmungen). Eventuelle Bemerkungen und Vorschläge, um die Dienstleistungen der Kindertagesstätte zu verbessern, sind willkommen. Im Hinblick einer pädagogisch-erzieherischen Kontinuität spielt das Verhältnis zwischen der Familie und den Erziehern eine wichtige Rolle. In diesem Sinne werden regelmäßige Treffen angeregt. Die Verwaltung, das Personal und die Eltern sind die Hauptdarsteller und Verantwortlichen für die Umsetzung dieser Dienstcharta. Sie sollen „aktiv teilhaben“ an der Verwaltung der Kindertagesstätte und der komplementären Dienstleistungen.
Effizienz und Wirkung
Die Kindertagesstätte setzt ihre Dienstleistungen mittels Aktivitäten und Modalitäten um, die ein optimales Verhältnis zwischen angewandten Ressourcen, Dienstleistungen und Ergebnissen bieten. Die konstante Weiterbildung der Fachkräfte ermöglicht es, die gewünschten Ergebnisse zu erreichen. Die Aus- und Weiterbildung zielen darauf, die Komplexität der „erzieherischen Tätigkeit“ zu analysieren und zu verstehen. Die Arbeitsgruppe ist und bleibt unentbehrlich, um sich auszutauschen und weiteres auszuarbeiten. Diese Arbeitsweise prägt die Identität der Fachkräfte, die sich mit vielfältigem Wissen bereichern, indem sie stetig und geduldig den Kindern und dessen Familien zuhören. Die Weiterbildung erfolgt durch:
- Treffen der Erzieher;
- Treffen der Arbeitsgruppen;
- Weiterbildungskurse mit externen Fachkräften für besondere Themen wie z.B.: Beziehung, Projekte, interkulturelle Aspekte, Ausdruck, Kreativität.
Gültigkeit der Dienstcharta
Die Angaben, die in dieser Dienstcharta enthalten sind, sind soweit gültig, bis gesetzliche oder organisatorische Bestimmungen es verlangen, dessen Inhalt zu ändern.
WAS BIETET DIE KINDERTAGESSTÄTTE
Wer ist sie und an wen wendet sie sich
Die Kindertagesstätte ist eine sozial-pädagogische und soziale Dienstleistung, sie fördert eine ausgeglichene psychophysische Entwicklung und die soziale Integration der Kinder in den ersten drei Lebensjahren, in Zusammenarbeit mit den Familien, im Einklang mit ihrer kulturellen und religiösen Identität.
Wer bietet die Dienstleistung an
Die Kindertagesstätte wird direkt von der Sozialgenossenschaft Popele angeboten, mit Sitz in Sich, Vittorio-Veneto-Platz 10, von der Autonomen Provinz Bozen akkreditiert, Konventionen mit verschiedenen Gemeinden, Unternehmen und Körperschaften (Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor) der Umgebung, sowie sei es öffentliche als auch private pädagogische Einrichtungen.
Die Genossenschaft bietet zur Zeit zwei Kindertagesstätte für Kleinkinder: Popele (mit Sitz in Sich) und Biene Maya (mit Sitz in der Gewerbezone Lana).
INANSPRUCHNAHME DER DIENSTLEISTUNGEN
Einschreibung
Einschreibungen sind während des ganzen Jahres möglich. Sie haben keine spezielle Fälligkeit und können in den Büros der Genossenschaft (in der Einrichtung in Sinich oder in der von Lana) eingereicht werden. Die Anträge, die im Laufe des Jahres eintreffen, werden bis zur vollständigen Deckung der verfügbaren Plätze angenommen (gemäß der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Kindertagesstätte).
Diejenigen, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten und somit in die Rangliste der Kindertagesstätte aufgenommen werden, müssen:
- das Formular für die Voreinschreibung ausfüllen (auch online), das vom Personal der Kindertagesstätte ausgestellt wird;
- auf eine Antwort warten und falls diese positiv ausfällt, wird ein Vertrag erstellt.
Sobald die Verfügbarkeit des Platzes bestätigt wird, ist die Einzahlung einer Kaution von 200 Euro notwendig. Diese wird von der Genossenschaft zurückbehalten:
- bis das Kind die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nimmt und die Zahlung der Gebühren regelmäßig erfolgt ist;
- falls der Nutzer auf die Dienstleistung verzichtet, ohne dass sie in Anspruch genommen wird.
Bei der Zulassung zur Kindertagesstätte wird die Familie gebeten, ein Tauglichkeitszertifikat der Gesellschaft, das vom Kinderarzt ausgestellt wird und die Bescheinigung der Impfungen, die vom Hygieneamt erlassen wird, mitzubringen.
Eine Besichtigung der Einrichtung ist auf Vereinbarung oder am Tag der offenen Tür möglich. Letztere Veranstaltung wird mindestens einmal im Jahr im Frühling organisiert (Datum und Uhrzeit werden auf unserer Homepage bestätigt)..
Für Informationen
Öffnungszeiten für Nutzer: von Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr.
Adresse der Büros:
- Vittorio-Veneto-Platz 10, Tel: 0473/492171
- Industriezone 1/5, Gewerbezone Lana, Tel.: 0473/56 33 37
- E-mail:info@popele.it.
Die Konvention mit den Gemeinden: Wie funktioniert sie? Wie viel kostet sie?
Bei der Konvention mit den Gemeinden werden die Kosten der Dienstleistung zwischen Familie, Gemeinde und Land aufgeteilt.
Für die Nutzer, die den von der Wohnsitzgemeinde begünstigten Tarif in Anspruch nehmen, wird der Stundentarif auf der Grundlage des Familieneinkommens nur zum Zeitpunkt des Eintrittes des Kindes in der Einrichtung ausgerechnet (innerhalb 20. des gleichen Monates) und variiert von einem minimalen Stundentarif von ca. 0,65 Euro bis zu maximal 3,20 Euro.
Das zuständige Amt für die Berechnung des Einkommens ist das Amt für Sozialwesen der Gemeinde.
Die Konvention mit den Unternehmen: Wie funktioniert sie?
Bei der Konvention mit den Unternehmen nehmen an den Kosten der Dienstleistung für 1/3 die Familie, 1/3 das Unternehmen und 1/3 das Land teil.
Für die Nutzer, die ein Abkommen mit dem Unternehmen aufweisen, wird der Stundentarif nicht auf der Grundlage des Einkommens berechnet sondern aufgrund der verschiedenen Zeitspannen.
„Als Begünstigte gelten in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragene Einzelunternehmen, Gesellschaften und Konsortien, Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie öffentliche und private Körperschaften, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.” (Beschluss Nr. 332 vom 01.03.2010 der Landesregierung).
Somit können alle Arbeitnehmer von Unternehmen, die ein Abkommen für den Einkauf von Plätzen in Kindertagesstätten unterzeichnet haben oder auch Freiberufler, die Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Das Land (mit dem Amt 34, gemäß dem neuen Artikel 1-ter des Landesgesetzes 8/1996) gewährt den Arbeitgebern Beiträge über 33,33% der bestandenen Kosten pro Platz/Kind in Betriebskinderhorten. Diese müssen jedoch akkreditiert sein, gleichermaßen wie die Kinderhorte, die Plätze/Kind für Familien in den Gemeinden anbieten.
Der Betriebskinderhort kann laut der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen auch Kinder im Alter zwischen 3 und 8 Jahren unterbringen, während der Schulferien und außerhalb der Schulzeit, indem er ihnen eine individuelle, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistung anbietet.
Aufnahmebedingungen
Die Gesuche für eine Aufnahme in der Kindertagesstätte werden in einer Rangliste eingetragen. Diese wird laut den Kriterien des Reglements in der Konvention mit der Gemeinde Meran gehandhabt.
Sobald das Kind aufgenommen ist, werden die gebotenen Dienstleistungen formell angenommen und die vorgesehene Gebühr bezahlt. Die Kinder, die nicht in der Gemeinde ansässig sind, können in der Tagesstätte mit einer eigenen Konvention zwischen Gemeinde oder Unternehmen aufgenommen werden.
Rücktrittsbedingungen
Die vorzeitige Auflösung des Vertrages muss mit einer schriftlichen Mitteilung mindestens 30 Tage vorher erfolgen. Andernfalls wir die Familie mit der vollständigen Gebühr für das vorgesehene Monat belastet.
DAS PÄDAGOGISCHE KONZEPT
Im pädagogischen Konzept der Sozialgenossenschaft wird das Kind als kompetentes, aktives Wesen, Hauptdarsteller seines Wachstumsprozesses betrachtet. Es zielt darauf, sein Wohlbefinden zu unterstützen, seine Fähigkeiten und Selbstständigkeit zu entwickeln. Dabei wird die persönliche Entwicklung eines jeden Kindes respektiert. Im Mittelpunkt der erzieherischen Gedanken und Tätigkeiten stehen die Selbstsicherheit und das Selbstwertgefühl des Kindes, die stufenweise erreicht werden sollen. Der Tagesablauf wird von spezifischen Aktivitäten gekennzeichnet:
- Die Routine: Es betrifft all die Situationen, die sich täglich und regelmäßig ereignen, mit den gleichen Zeiten und Abläufen. Sie sind sehr wichtig, da sie im Tagesablauf der Kindertagesstätte dem Kind Orientierung bieten. Dies sind der Eintritt, die Abholung, der Wechsel, das Mittagessen, der Schlaf und die Jause.
- Das freie Spiel: Das Kind kann im Spielraum frei spielen. Es darf eigenständig entscheiden mit welchen Materialien es spielen möchte, wie es sie einsetzt und mit wem. Dadurch wird dem Kind die Möglichkeit geboten, Neues zu entdecken, Kontakte zu knüpfen und selbständig zu handeln.
- Das geleitete Spiel: Es sieht den direkten organisatorischen Eingriff eines Erwachsenen vor, der dabei genaue Zeiten und Anweisungen gibt. Dennoch werden dem Kind einige Aktionsfreiheiten überlassen. Einige dieser Spiele sind: Malen, Werken und Basteln, Kochen, Lesen, Psychomotorik, Musik…
Der Tagesablauf
07:30 8:45 Uhr
Eintritt
Öffnung der Tagesstätte und Beginn des Dienstes mit frühzeitigem Eintritt nur für Kinder, dessen Eltern aus beruflichen Gründen Bedarf haben. Freies Spiel. Personalhygiene.
09:00 – 09:30 Uhr
Jause.
09:30 – 10:00 Uhr
Personalhygiene.
10:00 – 10:45 Uhr
Pädagogische Aktivitäten (zusammen oder in kleinen Gruppen).
Freies Spiel. Garten/Terrasse/Spaziergänge.
10:45 – 11:00 Uhr
Personalhygiene.
11:00 – 12:00 Uhr
Mittagessen.
12:00 – 12:30 Uhr
Personalhygiene (mit Windelwechsel oder Benutzen der Toiletten und Händchen waschen).
12:30 – 13:00 Uhr
Abholzeit. Entspannende Spiele und Vorbereitung für das Mittagsschläfchen.
13:00 – 14.30 Uhr
Mittagsschläfchen. Empfang der Kinder mit Nachmittagsturnus.
14.30 – 15:00 Uhr
Personalhygiene und Abholzeit.
15:00 – 15:30 Uhr
Jause.
15:30 – 16:00 Uhr
Personalhygiene und Abholzeit.
Die Aktivitäten, die den Tagesablauf im Kinderhort kennzeichnen:
Die Einteilung des Raumes
Die Organisation der Materialien, der Einrichtung und des Raumes berücksichtigen die Bedürfnisse der Kinder, die sich je nach Alter unterscheiden. Im Kinderhort werden die Kinder ihrem Alter entsprechend in zwei getrennten Gruppen eingeteilt: die der Kleinen (3-18 Monate) und die der Großen (18-36 Monate).
Die verschiedenen Spielecken, die für jede einzelne Gruppe gedacht und geplant worden sind, sind folgende: der Bereich für die Psychomotorik, der für das symbolische Spielen, die Bauecke, die Leseecke, die Relax-Zone und der Bereich, der den geleiteten Aktivitäten gewidmet ist.
Zu den externen Bereichen zählen eine große Terrasse und ein privater Spielplatz, die zur Einrichtung gehören.
Aufnahme- und Abholzeiten
Die Aufnahme bzw. Eintrittszeiten der Kinder sind:
- am Vormittag von 7.30 bis 8.45 Uhr;
- von 12.30 bis 13.00 Uhr.
Die Abholzeiten für die Familie sind:
- von 12.30 bis 13.00 Uhr;
- von 14.30 bis 15.00 Uhr;
Schulkalender
Die Kindertagesstätte ist ganzjährig geöffnet, von Montag bis Freitag, ausgenommen an Feiertagen.
Die Eingewöhnung
Die Eingewöhnung ist eine sehr delikate Phase im Leben der Kindertagesstätte. Dessen Dauer soll sich ein jedem Kind anpassen. Für eine erfolgreiche Eingewöhnungsphase ist das soziale Klima ausschlaggebend, das so warm und herzlich wie möglich sein soll. Es benötigt die Zusammenarbeit zwischen Erzieherin und Familie.
Während der gesamten Eingewöhnungszeit wird sich deshalb einer der Familienangehörigen verpflichten, das Kind in dieser Phase zu begleiten.
Die Eingewöhnung erfolgt nach folgenden Modalitäten:
- Die Staffelung der Trennungszeiten vom Elternteil;
- der fortdauernde Besuch des Kindes im Kinderhort;
- die konstante und stabile Anwesenheit einer Bezugsperson für das Kind und dem Elternteil während der gesamten Eingewöhnungszeit;
- die Anwesenheit einer bekannten Bezugsperson wird das Kind durch diese Phase begleiten.
ERNÄHRUNG UND GESUNDHEIT
Die Mahlzeiten sollen für alle Kinder einen angenehmen Zeitpunkt darstellen. Es ist ein sozialer und intimer Moment, in dem ein wichtiger Bedarf zufriedengestellt wird. Dabei gilt es zusammen zu sein, ohne Durcheinander, und gute Verhaltensregeln bei Tisch zu lernen. Unser Ziel ist es nämlich, dass das Kind ein gutes und gesundes Verhältnis mit dem Essen entwickelt, indem es seine Bedürfnisse erkennt und sie unterscheiden sowie entdecken lernt, aber auch seinen Geschmack entwickelt.
Aus organisatorischer Sicht werden die Mahlzeiten eingeteilt in:
- Frühstück
- Mittagessen
- Jause
Das Frühstück variiert (Früchte, Jogurt, Brot und Tee) und wird um neun Uhr im Essraum der Einrichtung serviert. Das Mittagessen wird um 11 Uhr serviert und wird mit der Köchin und dem zuständigen Dienst für Diät und Ernährung des Sanitätsbetriebs vereinbart.
Es berücksichtigt hauptsächlich das Alter der Kinder, ihren individuellen Rhythmus, spezielle Lebensmittelintoleranzen und auf Anfrage auch religiöse Anforderungen.
DAS PERSONAL DER TAGESSTÄTTE
Das Personal, das in der Kindertagesstätte tätig ist, besteht aus Erzieherinnen mit entsprechender Ausbildung (gemäß den geltenden Bestimmungen im Bereich der Kindertagesstätte), einer pädagogischen Koordinatorin, einer Köchin, zweier Verwaltungsmitarbeiterinnen und Praktikanten.
Die Erzieherin
- Sie pflegt und organisiert den Tagesablauf und die räumliche Einteilung der Tagesstätte;
- Sie hält Einzelgespräche mit den Eltern der neueingeschriebenen Kinder, um den ersten Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Familie zu fördern und um die Vorgehensweise der Eingewöhnungszeit mitzuteilen.
- Sie nimmt an den Arbeitsversammlungen teil, um besondere Themen zu besprechen und Mitteilungen im Bezug auf Projekten und/oder Rückmeldungen über bestimmte Arbeiten zu liefern.
- Sie nimmt an der Definition der Projekte teil, die mit dem sozialen und sozio-sanitären Dienst vereinbart werden, um den Vorurteilen entgegenzuwirken und für die Anwesenheit von behinderten Kindern, und/oder im Falle von sozio-kulturellen Nachteilen.
- Sie pflegt die Ernährung, die Personalhygiene und den Schlaf der Kinder wie einen pädagogischen Moment, in dem die personalisierte Beziehung Erwachsener-Kind bevorzugt wird.
- Sie nimmt an der konstanten Weiterbildung, an die kulturellen Veranstaltungen und an der sozialen Verwaltung im Rahmen ihres Stundensatzes teil.
- Sie schlägt vor, welches pädagogische Material und welche Ausstattung sich die Kindertagesstätte aneignen soll, die es für die erzieherische Tätigkeit bedarf.
- Sie fördert alle Aktivitäten, die sie für notwendig hält, damit sich die Einrichtung besser an die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Realität anpasst.
Die Koordinatorin
- Sie fördert die Sitzungen der Arbeitsgruppe, die diese selbst vereinbart hat und koordiniert, zusammen mit dem gesamten Personal, die internen Aktivitäten.
- Sie fördert und garantiert, dass die organisatorischen Entscheidungen, die von der Arbeitsgruppe getroffen wurden, eingehalten werden.
- Sie fördert den Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit mit den Familien, nach den Modalitäten, die in der Arbeitsgruppe beschlossen wurden.
- Sie bereitet gemeinsam mit dem Personal dessen Stundenplan und das Rotieren der Dienstzeiten vor. Dabei nimmt sie besonders Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Kinder in den verschiedenen Momenten des Tages.
- Sie beruft die Sitzungen mit den Eltern ein und nimmt daran teil.
- Sie pflegt regelmäßigen Kontakt mit den Gemeindeämtern im Bezug auf all das, was die Verwaltung der pädagogischen Dienstleistungen anbelangt.
- Sie kümmert sich um eventuelle Probleme, die mit einer guten Führung und Organisation der Kindertagesstätte zusammenhängen.
Die Köchin
- Sie Bereitet die Mahlzeiten vor.
- Sie teilt die Mahlzeiten aus.
- Sie kontrolliert die Qualität und die Menge der Lebensmittel und vermerkt wie viel fehlt.
VERHÄLTNIS KINDERTAGESSTÄTTE-FAMILIE
Bei der Aufnahme und Entlassung der Kinder, kommen die Erzieherinnen täglich mit den Eltern in Kontakt. Diese Gelegenheit wird genützt, um im beidseitigen Interesse Informationen über den Tagesablauf auszutauschen. Auf Wunsch können auch individuelle Termine mit der zuständigen Erzieherin oder der Pädagogin vereinbart werden.
Im Laufe des Jahres sind zwei Gesprächstermine zwischen der zuständigen Erzieherin und der Familie vorgesehen, um der Erziehung KindertagesstätteFamilie Kontinuität zu gewähren, das Vertrauen, den Austausch und die Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten.
Im Laufe des Jahres fördert die Kindertagesstätte regelmäßig:
- Jahresversammlungen mit den Eltern;
- Einzelgespräche;
- Feiern, Werkstätte und Veranstaltungen, die an alle Eltern gerichtet sind;
- Einladungen an die Eltern, um den Tagesablauf in der Kindertagesstätte mitzuerleben.
Mitteilungen zwischen Kindertagesstätte und Familien
Innerhalb der Tagesstätte sind die wichtigsten Informationen für die Familien wie folgt zugänglich:
- das Logbuch (stellt hauptsächlich die pädagogischen Aktivitäten vor);
- das Tagebuch für Informationen über den Alltag des Kindes (hauptsächlich der Pflege des Kindes gewidmet: Mahlzeit-Schlafpersönliche Hygiene);
- die monatliche pädagogische Planung der Aktivitäten;
- die Planimetrie, welche die Räumlichkeiten der Tagesstätte darstellt;
- einer kleine Bibliothek;
- eine Anschlagtafel für Mitteilungen.
Familienversammlung
Die Familienversammlung besteht aus allen Eltern der Kinder/Nutzer und dem Personal der Kindertagesstätte; sie wird für die Auswahl von Projekten, allgemeine organisatorische Aspekte der Dienstleistung, das Organisieren von Veranstaltungen und besonderen Events einberufen.
Ihre Aufgabe ist es, drei Vertreter zu ernennen, die bis zum Ende deren Vertrag mit der Tagesstätte im Dienst bleiben.
Was soll das zur Kindertagesstätte zugelassene Kind mitbringen:
- persönliche kleine Milchfläschchen oder Schnuller, die für die Kleinkinder in der Tagesstätte gelassen werden können;
- Hausschuhe mit Klett Verschluss oder rutschfeste Socken, die nur innerhalb der Kindertagesstätte gebraucht werden;
- ein kompletter Wäschewechsel (mit Rucksack oder Tasche), der jeden Montag wieder sauber zur Verfügung steht (erinnern Sie sich, am Freitag die schmutzige Wäsche aus dem Schrank des Kindes mit nach Hause zu nehmen);
- zwei Packungen Windeln. Es ist Aufgabe der Eltern immer zu kontrollieren, dass im Schrank des Kindes immer eine Reservepackung vorhanden ist;
- zwei Kremen (eine für das Gesicht und eine für den Hintern) der Marken „Baby-gella“, „Fissan“ oder „Nivea“. NUR KREMEN DIESER MARKE;
- zwei Packungen Taschentücher;
- eine Packung Kochsalzlösung.
Wann wird das Kind von der Kindertagesstätte entfernt:
- Durchfall, bei mehr als zwei Stuhlgängen;
- Fieber über 37,5° (38° bei interner Messung);
- Verdacht auf Kopfläuse;
- Erbrechen (2 Fälle);
- Hautausschlägen mit Fieber;
- Bindehautentzündung
INNERHALB DER TAGESSTAETTE IST ES VERBOTEN
- HANDYS ZU BENUTZEN;
- KETTEN, ARMBÄNDER, RINGE MITZUNEHMEN;
- ESSEN/GETRÄNKE/SPIELSACHEN UND GEGENSTÄNDE MITZUNEHMEN, DIE DEN KINDERN SCHADEN ZUFUEGEN KÖNNTEN.

Unsere Aktivitäten
Freiflächen
Unsere Einrichtungen bieten Räume für Outdoor-Aktivitäten.
Gesundes Essen
Unser Koch bereitet täglich Gerichte mit frischen und unverfälschten Produkten zu.
Räume zum Ausruhen
Ein Ruhebereich, ausgestattet mit speziellen personalisierten Betten.
Musik und Kunst
Zu unseren Routinen gehören Musik und Zeichenaktivitäten.
Benötigen Sie Informationen zur Anmeldung Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes?
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Öffnungszeit
Montag - Freitag
07:30 – 19:00

Kleinkinderstruktur Popele
V. Veneto Platz, 10
39012 Meran/Sinich (BZ)
0473 / 49 21 71

Betriebskinderhort Biene Maya
Industriestr, 1/5
39011 Lana (BZ)
0473 / 56 33 37

Geschäftszeiten
Montag - Freitag
09.00 – 15.00